Stiftung zur Erhaltung der Peterskirche
Seit bald 6 Jahrhunderten
prägt die Peterskirche schon von weitem sichtbar das
Bild unserer Stadt. Sowohl die kirchen- als auch die
stadtgeschichtliche Entwicklung Weilheims ist eng mit ihr
verbunden. Unbestritten ist sie ein ganz besonderes Zeugnis
spätgotischer Baukunst. Die im 18. Jahrhundert angefertigte
Goll-Orgel gilt als eine der bedeutendsten Denkmalorgeln der
Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Doch nicht nur
aus kunsthistorischer Sicht ist die Peterskirche ein Bauwerk
von unschätzbarem Wert.
In ihr wurden ungezählte
Gottesdienste gefeiert, Menschen haben in frohen und in
traurigen Stunden Zuspruch und Stärkung erfahren. So ist sie
auch ein Zeugnis gelebten und erfahrenen Glaubens in unserer
Stadt. Indem die Türen der Peterskirche sonntags wie
werktags geöffnet sind, ist sie sowohl für Weilheimer als
auch für Gäste unserer Stadt ein Ort der Ruhe und Besinnung.
Mit der Gründung der
Stiftung Peterskirche wird ein wichtiger Schritt getan, um
den Schatz Peterskirche auch für zukünftige Generationen zu
erhalten.
Wie werde ich Stifter/in?
Wenn Sie im Lauf der Jahre 2010 und 2011 eine Zustiftung
zum Stiftungsgrundstock in Höhe von mindestens 1000 €
machen, gehören Sie zum Kreis der Erststifterinnen und
Erststifter. Jede Zustiftung wird sorgfältig dokumentiert,
sie erhalten eine persönliche Stiftungsurkunde und in einem
Stiftungsbuch werden die Namen der Stifterinnen und Stifter
Nachwelt überliefert, sofern Sie mit dem Eintrag
einverstanden sind.
Steuerliche Vorteile?
Kirchliche Stiftungen sind gemeinnützig und genießen
Steuererleichterungen und –befreiungen, die über die
Abzugsmöglichkeiten für Spenden hinausgehen. Genaueres
besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Vermächtnis und Erbschaft?
Zustiftungen sind in Kapital- und Sachwerten möglich,
also auch über Vermächtnisse und Erbschaften. Die Zuwendung
an eine Stiftung ist frei von Schenkungssteuer bzw.
Erbschaftssteuer. Bei der Übertragung von Grundvermögen wird
keine Grunderwerbssteuer fällig.
Können auch Unternehmen stiften?
Selbstverständlich können sich auch juristische Personen
( z.B. Firmen) als Stifter einbringen. Eine langfristige
Firmenphilosophie und Finanzplanung ist vergleichbar mit dem
Ziel unserer Stiftung: Rücklagen bilden für existentiell
notwendige Investitionen in die Zukunft. Auch Firmen werden
als Erststifter urkundlich erwähnt, ihr Einverständnis
vorausgesetzt.
Welche Personen stehen hinter der Stiftung Peterskirche?
Juristisch ist die Stiftung Peterskirche eine
unselbständige Stiftung Kirchlichen Rechts unter dem Dach
der Ev. Kirchengemeinde Weilheim.
De facto wird sie aber von einem Stiftungsrat
geführt und verwaltet.
Ist Ihr Interesse geweckt worden?
Dann wenden Sie sich an:
Stiftung Peterskirche Weilheim an der Teck
Kirchgasse 1, 73235 Weilheim
Telefon: 07023/909736
Fax: 07023/909737
ev.pfarramt.weilheim@t-online.de
Weiter Informationen, zum Runterladen bitte anklicken:
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Broschüre
"Stiftung Peterkirche"
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Flyer
"Stiftung Peterkirche"
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Zeichnungserklärung