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Weilheim an der Teck

 

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Stiftung Peterskirche

Weilheim an der Teck

 

Stiftung zur Erhaltung der Peterskirche

 

 

 

                          

Seit bald 6 Jahrhunderten prägt die Peterskirche  schon von weitem sichtbar das Bild unserer Stadt. Sowohl die kirchen- als auch die stadtgeschichtliche Entwicklung Weilheims ist eng mit ihr verbunden. Unbestritten ist sie ein ganz besonderes Zeugnis spätgotischer Baukunst. Die im 18. Jahrhundert angefertigte Goll-Orgel gilt als eine der bedeutendsten Denkmalorgeln der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Doch nicht nur aus kunsthistorischer Sicht ist die Peterskirche ein Bauwerk von unschätzbarem Wert.

In ihr wurden ungezählte Gottesdienste gefeiert, Menschen haben in frohen und in traurigen Stunden Zuspruch und Stärkung erfahren. So ist sie auch ein Zeugnis gelebten und erfahrenen Glaubens in unserer Stadt. Indem die Türen der Peterskirche sonntags  wie  werktags geöffnet sind, ist sie sowohl für Weilheimer als auch für Gäste unserer Stadt ein Ort der Ruhe und Besinnung.

Mit  der Gründung der Stiftung Peterskirche wird ein wichtiger Schritt getan, um den Schatz Peterskirche auch für zukünftige Generationen zu erhalten.

Wie werde ich Stifter/in?

Wenn Sie im Lauf der Jahre 2010 und 2011 eine Zustiftung zum Stiftungsgrundstock in Höhe von mindestens 1000 € machen, gehören Sie zum Kreis der Erststifterinnen und Erststifter. Jede Zustiftung wird sorgfältig dokumentiert, sie erhalten eine persönliche Stiftungsurkunde und in einem Stiftungsbuch werden die Namen der Stifterinnen und Stifter Nachwelt überliefert, sofern Sie mit dem Eintrag einverstanden sind.

Steuerliche Vorteile?

Kirchliche Stiftungen sind gemeinnützig und genießen Steuererleichterungen und –befreiungen, die über die Abzugsmöglichkeiten für Spenden hinausgehen. Genaueres besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Vermächtnis und Erbschaft?

Zustiftungen sind in Kapital- und Sachwerten möglich, also auch über Vermächtnisse und Erbschaften. Die Zuwendung an eine Stiftung ist frei von Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer. Bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.

Können auch Unternehmen stiften?

Selbstverständlich können sich auch juristische Personen ( z.B. Firmen) als Stifter einbringen. Eine langfristige Firmenphilosophie und Finanzplanung ist vergleichbar mit dem Ziel unserer Stiftung: Rücklagen bilden für existentiell notwendige Investitionen in die Zukunft. Auch Firmen werden als Erststifter urkundlich erwähnt, ihr Einverständnis vorausgesetzt.

Welche Personen stehen hinter der Stiftung Peterskirche?

Juristisch ist die Stiftung Peterskirche eine unselbständige Stiftung Kirchlichen Rechts unter dem Dach der Ev. Kirchengemeinde Weilheim.

De facto wird sie aber von einem Stiftungsrat geführt und verwaltet.

Ist Ihr Interesse geweckt worden?

Dann wenden Sie sich an:
Stiftung Peterskirche Weilheim an der Teck
Kirchgasse 1, 73235 Weilheim
Telefon: 07023/909736
Fax: 07023/909737

ev.pfarramt.weilheim@t-online.de

Weiter Informationen, zum Runterladen bitte anklicken:

 

o     Broschüre "Stiftung Peterkirche"

o     Flyer "Stiftung Peterkirche"

o     Zeichnungserklärung